AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der thinXXS Microtechnology
Geltung; Widerspruch gegen fremde AGB
Wir liefern und leisten ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Lieferbedingungen. Mit der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind wir nur dann einverstanden, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Technische Unterlagen; Formen und Werkzeuge
Übersenden wir dem Kunden technische Unterlagen über unsere Erzeugnisse wie Abbildungen oder technische Zeichnungen, so darf der Kunde diese nur für den von uns vorgesehenen Zweck verwenden und Dritten mit Ausnahme staatlicher Behörden und Gerichte nicht zugänglich machen. Wir behalten das Eigentum und das Urheberrecht an solchen Unterlagen. Auf unser Verlangen hat der Kunde sie unverzüglich und kostenfrei an uns zurückzusenden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleiben Formen, Werkzeuge und andere Vorrichtungen unser Eigentum auch dann, wenn der Kunde deren Kosten übernimmt.
Materialbeistellung
Hat der Kunde Material beizustellen, so ist dieses auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 10 % rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. Stellt der Kunde zu wenig oder mangelhaftes Material oder verspätet bei, so trägt er – mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt – die hieraus entstehenden Mehrkosten einschließlich derjenigen aus Fertigungsunterbrechungen.
Preise und Preiserhöhung
Unsere Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer. Verpackung, Transport und andere Nebenleistungen (etwa Zölle) werden gesondert berechnet.
Leistungszeit, Leistungsort, Teilleistungen
Lieferfristen beginnen erst, wenn wir uns mit dem Kunden über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts geeinigt haben. Lieferfristen beginnen nicht vor Eingang der vom Kunden beizustellenden Materialien und Werkstoffe und der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und technische Angaben und der Freigabe durch den Kunden. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich um die Zeitspanne, um die diese Voraussetzungen verspätet eintreten.
Solange der Kunde eine Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung nicht erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzubehalten.
Erfüllungsort für unsere Leistung ist unser Lieferwerk. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
Gefahrtragung, Versand und Entgegennahme
Alle Sendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir wählen Versandart und –weg. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bei Eintritt der Versandbereitschaft und Beginn der Verzögerung auf den Kunden über.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Mangelhafte Ware ist auf unser Verlangen an uns zurückzusenden.
Transportschäden
Der Kunde hat durch Transport entstandene Schäden oder Verlust unverzüglich anzuzeigen und die Sendung zur alsbaldigen Besichtigung durch den Transportunternehmer oder –versicherer unverändert liegenzulassen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware oder später zeigt.
Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel unserer Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche seit Eingang beim Kunden oder, wenn es sich um versteckte, auch bei zumutbarer Untersuchung und gründlicher Eingangskontrolle zunächst nicht feststellbare Mängel handelt, seit Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Dies gilt auch bei Falschlieferung oder Mengenfehler, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass wir eine Genehmigung des Kunden als ausgeschlossen betrachten mussten.
Bei Gefahrübergang vorhandene Mängel unserer Leistung beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Schlagen Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) fordern.
Für vom Kunden beigestelltes Material und für vom Kunden vorgegebene Konstruktionen leisten wir keine Gewähr. Bei nach Spezifikation des Kunden beschafftem Material leisten wir nur Gewähr für die Einhaltung der vorgegebenen Spezifikation. Der Kunde ist für die uns erteilten Vorgaben und die bestimmungsgemäße Verwendung unserer Leistung verantwortlich.
Rechte an geistigem Eigentum
Alle Zeichnungen, Designs, Know-how, Erfindungen, Geräte, urheberrechtlich geschützte Werke, Technologie, vertrauliche thinXXS-Informationen, Verbesserungen daran und alle damit verbundenen Patente, Patentanmeldungen, Urheberrechte, einschließlich Anmeldungen und Registrierungen, Geschäftsgeheimnisse oder andere ähnliche Eigentums- oder geistige Eigentumsrechte (zusammenfassend als "thinXXS-IP" bezeichnet) in oder im Zusammenhang mit der Konzeption, Erstellung, Entwicklung, Umsetzung in die Praxis, Design, Produktion, Lieferung, Betrieb, Nutzung, Anwendung oder Leistung von Produkten oder Dienstleistungen, sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von thinXXS.
In keinem Fall darf der Kunde ein Patent, ein Urheberrecht oder einen anderen Anspruch auf das Eigentum oder die Lizenz von thinXXS-Produkten oder -Dienstleistungen und/oder thinXXS-IP geltend machen oder beantragen. Nichts in diesem Absatz hindert den Kunden daran, eine Beschreibung oder einen Verweis auf thinXXS-Produkte und/oder nicht vertrauliche Aspekte der thinXXS-Technologie oder -Prozesse aufzunehmen, wenn dies zur Unterstützung eines Patents, eines Urheberrechts oder eines anderen Anspruchs auf das Produkt des Kunden erforderlich ist, vorausgesetzt jedoch, dass keine Verwendung des Namens, der Marken oder Logos von thinXXS ohne vorherige schriftliche Zustimmung von thinXXS erfolgt.
Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass dem Kunden eine Lizenz, ein Eigentum oder eine Gewährung von Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen oder das geistige Eigentum von thinXXS gewährt wird. In dem Umfang, in dem der Kunde Verbesserungen in Bezug auf thinXXS IP erstellt, konzipiert, entwickelt oder in die Praxis umsetzt, überträgt der Kunde hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an solchen Verbesserungen und die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte an thinXXS. Der Verkauf von Produkten an den Kunden oder die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden umfasst keine Forschungs-, Entwicklungs-, Design- oder sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum von thinXXS.
Der Kunde ist nicht berechtigt, zu versuchen, die Produkte zu duplizieren oder ein Reverse-Engineering durchzuführen oder auf andere Weise zu versuchen, das geistige Eigentum von thinXXS zu missbrauchen oder zu zweckentfremden. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Kunden dies ebenfalls nicht tun.
Schutzrechte
Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt uns den entstehenden Schaden. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, sind wir auch ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Verbot der (Wieder-)Ausfuhr nach Russland
Erfolgt der Verkauf oder die Übertragung von Produkten, geistigen Eigentumsrechten und/oder Geschäftsgeheimnissen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g und/oder 12ga der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates bzw. Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates fallen, an einen Käufer mit Sitz oder Standort in einem Land außerhalb der Europäischen Union, das kein Partnerland im Sinne des Anhangs VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und/oder des Anhangs Vba der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates ist, ist dem Käufer der Verkauf sowie die Ausfuhr oder Wiederausfuhr dieser Vertragsprodukte nach Russland oder Belarus, oder zur Verwendung in Russland oder Belarus, und/oder die Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse untersagt. Einzelheiten zu diesen Verboten sind auf der Webseite von IDEX Corporate einzusehen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zweibrücken